Die Wärmedämmplatten müssen ab einer gewissen Höhe und bei Sanierungen mit Dämmplattendübeln mechanisch befestigt werden. Um Dübelabzeichnungen zu vermeiden wird von beinah jedem Systemanbieter empfohlen, die Dämmplattendübel zu versenken und mit Rondellen abzudecken. Die Anzahl der Dübel ist von den verschiedenen Systemherstellern vorgeschrieben was auch so eingehalten werden sollte.
Befestigungen ins Mauerwerk dürfen nicht mit Schlag gebohrt werden, denn so werden im Backstein die jeweiligen Kammern zerstört und die Haftung des Dübels kann nicht gewährleistet werden.